Wir bieten an:
Fachärztliche Internistische Stellungnahme (mit Zuweisung der BH Baden - den Führerschein betreffend) - führen wir derzeit aussschließlich für Personen durch die eine internistische fachärztliche Stellungnahme zur Wieder/erlangung bzw. Aufrechterhaltung des Führerscheins (Gruppe & Gruppe 2) oder eine von der BH - BADEN vorgeschrieben Kontrolluntersuchung benötigen und bereits Patienten in unserer Ordination sind.
Für eine Führerscheinverlängerung z.B. bei schwerem Diabtes mellitus oder bei Delikten die zum Entzug der Lenkberechtigung durch die Behörde geführt haben ist u.a. ein fachärztliches internistisches Gutachten nötig.
Sie erhalten von der Behörde (z.B. BH Baden) zur Verlängerung bzw. Wiedererlangung des Führerscheines die entsprechenden Vorgaben.
Um eine telefonische Terminvereinbarung und kurze Vor-INFO wird höflichst gebeten. Bitte zum Termin alle Vorbefunde mitnehmen.
INFO: Es wird an dieser Stelle aber auch auf das Gutachten §8 FSG alle Klassen hingewiesen - diese gilt für Personen die das Erlangen des Führerscheins bzw. eine Verlängerung für den Gruppe I & II Führerschein anstreben und eine kurze ärztliche Führerschein-Untersuchung benötigen. Wir bieten derzeit KEINE Fühererschein Untersuchung §8 FSG aller Klassen für Füherscheinneulinge (Gruppe I & II) und Wiederholungs-Untersuchungen für Berufsfahrer (Gruppe II) an.